Oberhausen
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Gesetzliche Grundlagen

Kindertagespflege beschreibt die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Die Tagesmutter unterstützt und fördert durch Ihr Handeln die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Gemäß § 43 SGB VIII erfülle ich, nach Absolvierung des Qualifizierungskurses, die Anforderungen hinsichtlich der Kindertagespflege. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagespflege „Die Rüsselbande“ bilden sich im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ab. Die § 2, § 22, § 23, § 24, § 43 und § 8a dienen als rechtliche Grundlage und Richtlinien. Heranzuziehen ist die jeweils gültige Fassung.

Quellenangabe:

Auszug aus dem SGB VIII siehe Anhang