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Was ist Kindertagespflege / eine Kindertagesstätte

Als Kindertagespflege wird eine Form der Kinderbetreuung im geeigneten Wohnumfeld einer Tagespflegeperson bezeichnet, bei der eine kleine Gruppen bis maximal fünf Kindern (Großtagespflege neun Kinder) im Alter von 0 – 3 Jahren in einer familienähnlichen, liebevollen und fröhlichen Atmosphäre für einen Teil des Tages oder ganztags betreut und erzogen wird. Die Tagespflegeperson fördert in diesem Rahmen die Entwicklung des Kindes allseitig durch entsprechende Spiele, Aktivitäten und Bildungsangebote. Sie steht den Kindern als eine feste Bezugsperson zur Verfügung. Für diese Form der Kinderbetreuung ist eine Erlaubnis durch den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) erforderlich.

Kindertagesstätten bezeichnen Institutionen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Diese werden von sozialpädagogischen Fachkräften, Erziehern, in Gruppen betreut. Die Gruppenstärke variiert je nach Bundesland zwischen 12 und 25 Kindern. Jede Kindertagesstätte befindet sich in einer Trägerschaft. Ihr obliegt die Gesamtverantwortung sowohl für das Personal, die Räumlichkeiten als auch für die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Die Art der Trägerschaft bestimmt auch die ihre pädagogische Konzeption. Diese kann von christlichen Werten geprägt sein oder einer besonderen pädagogischen Konzeption (Waldorf, Montessori u.a.) folgen.